Nach erfolgreicher Volksinitiative muss das Parlament wieder über das Remmel-Werk beraten – Am Mittwoch erstmals Fachberatung beim parlamentarischen Verfahren
13. Januar 2017, Düsseldorf/Dortmund (LJV). Der Landtag muss sich in der kommenden Woche nach der erfolgreichen Volksinitiative erneut mit dem umstrittenen Landesjagdgesetz befassen. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter Vorsitz des Abgeordneten Friedhelm Ortgies (CDU) wird am Mittwoch (18. Januar) um 15.30 Uhr im Düsseldorfer Landesparlament unter dem ersten Tagesordnungspunkt über das Anliegen der Volksinitiative für ein ideologiefreies, praxisgerechtes Jagdrecht beraten. Danach muss das Vorhaben erneut ins Landtagsplenum.
Der Landesjagdverband hält das im April 2015 verabschiedete Landesjagdgesetz für teilweise verfassungswidrig, eigentumsschädlich und ideologisch geprägt. Es richte sich gegen bewährte jagdliche Praxis und gegen den Einsatz der Jagd für Artenvielfalt und ungeteilten Tierschutz, so NRW-Jägerpräsident Ralph Müller-Schallenberg. Der Landesjagdverband hatte mit der Volksinitiative fast doppelt so viele Unterschriften wie erforderlich zusammenbekommen. Erfasst und im Oktober 2016 dem Landtag übergeben wurden 117.601 von den kommunalen Behörden bestätigte Unterschriften in über 20.000 Listen.
„Das Signal der Volksinitiative ist klar. Der Landtag soll keine Gefälligkeitsgesetzgebung für bestimmte Gruppen gegen die Hauptbetroffenen und gegen die Mehrheit von Land und Leuten machen“, sagte Müller-Schallenberg. Jetzt werde hoffentlich das Werk aus dem Haus des Ministers Johannes Remmel (Grüne) überhaupt erstmals ordentlich beraten. Dies war bekanntlich vor der Verabschiedung durch den Landtag unterblieben. Eine Fachberatung im zuständigen Ausschuss wurde seinerzeit verhindert. Jetzt sollen nicht nur die Vertrauenspersonen der Volksinitiative wie LJV-Vizepräsident Hans-Jürgen Thies, sondern auch Sachverständige angehört werden.
Vor dem kommenden Mittwoch machte Müller-Schallenberg deutlich, dass Teile des Landesjagdgesetzes sogar den selbstgesteckten Zielen der Landesregierung widersprechen, weil sie zum Beispiel dem Erhalt der Biodiversität abträglich sind. So werden seltene Bodenbrüter einem weiteren Rückgang ausgesetzt, weil die Bejagung ihrer Fressfeinde (Fuchs, Steinmarder und Waschbär) durch das rot-grüne Landesjagdgesetz deutlich erschwert wurde.
Besonders augenscheinlich seien die Mängel des neuen Gesetzes auch bei der Wildschweinthematik. Diese Wildart muss intensiv bejagt werden, damit die Wildschäden im Grünland und an Hausgärten in einem tolerierbaren Rahmen bleiben und Tierseuchen vermieden werden. Stattdessen stelle das neue Landesjagdgesetz gleich einen ganzen Kanon neuer Hemmnisse für die Wildschweinbejagung auf.
Müller-Schallenberg zitierte den früheren SPD-Fraktionschef Friedhelm Farthmann, der festgestellt hatte, dass das Jagdgesetz das unzulänglichste sei, das jemals vom Landtag verabschiedet worden ist.