LANUV gibt „Informationen zur Prämie für die Untersuchung von Schwarzwildfrischlingen“ für die Kreise und kreisfreien Städte heraus
August 2017, Dortmund (LJV). Per E-Mail vom 16. August 2017 hatten wir über den Start des Pilotprojektes des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) für eine verstärkte Bejagung der Frischlinge berichtet.
Dieses Projekt soll in der Jägerschaft den Anreiz erhöhen, den Bestand an Schwarzwild in NRW zu verringern. Dies ist eine der wichtigsten Präventionsmaßnahmen gegen die afrikanische Schweinepest (ASP), die auch über die Wildschweinpopulation eingeschleppt und verbreitet werden kann.
Für die Trichinenuntersuchung bei den Kommunen anfallende Gebühren werden mit maximal zehn Euro je untersuchtem Frischling gestützt. Ein entsprechender Erlass vom 11. August 2017 ist am 14. August 2017 an die zuständigen Behörden verschickt worden.
Mit der Verfügung vom 25. August 2017 hat das LANUV die Kreise und kreisfreien Städte mit einem Merkblatt über die Vorgaben zur konkreten Umsetzung informiert:
- Danach werden nur Kosten für Proben an Frischlingen erstattet. Frischlinge in diesem Sinne sind Wildschweine, welche zum Zeitpunkt der Erlegung ein Körpergewicht von maximal 20 kg aufweisen. Das Gewicht der beprobten Wildschweine ist durch eine geeignete Unterlage (Kopie des Wildursprungsschein) nachzuweisen.
- Es werden nur Kosten für Proben berücksichtigt, bei denen das Erlegungsdatum des beprobten Frischlings nach dem 11.08.2017 liegt.
Bei Rückfragen Ihrerseits setzen Sie sich bitte mit dem für Sie zuständigen Kreisveterinäramt in Verbindung!
Der Landesjagdverband NRW hatte sich bereits in Gesprächen mit dem zuständigen Ministerium wiederholt und vehement für eine landesweite Abschaffung, jedenfalls aber Senkung, der Untersuchungsgebühren für gestreifte Frischlinge eingesetzt.
Durch eine intensive Bejagung muss der Schwarzwildbestand reguliert und dessen natürlicher Aufbau sichergestellt werden. Daher sollte der Abschuss aus mindestens 75 % – besser 80 % – Frischlingen, 15 % Überläufern, 5 % unterrangigen Bachen und 5 % Keilern bestehen. Der hohe Eingriff in die Jugendklasse ist der sichere Garant für die Bestandsregulierung und Wildschadensminderung. Alle Jagdarten sind zu nutzen.
Siehe hierzu auch: