Volksinitiative Jagdrecht erzwingt Landtagsdebatte – Müller-Schallenberg: „Forderungen der Volksinitiative bleiben aktuell“
15. März 2017 (Düsseldorf, LJV). Aufgrund der erfolgreichen Volksinitiative für ein ideologiefreies, praxisgerechtes Jagdrecht musste sich am 15. März der NRW-Landtag erneut mit dem umstrittenen NRW-Landesjagdgesetz befassen.
In der Debatte, die doppelt so lange wie geplant dauerte, und der vorausgegangenen Expertenanhörung des Umweltausschusses am 18. Januar 2017 wurde das wenig demokratische Gesetzgebungsverfahren, insbesondere die nicht umfassende Beteiligung der Betroffenen, sowie eine diskreditierende Politik gegen den gesamten ländlichen Raum thematisiert. Beides hatte letztlich zu der Volksinitiative für ein ideologiefreies, praxisgerechtes Jagdrecht in NRW geführt, die durch die heutige Landtagsbefassung und den ablehnenden Beschluss mit Mehrheit der Regierungsfraktionen ihren formalen Abschluss fand.
In einer ersten Reaktion zeigte sich der Landesjagdverband (LJV) kämpferisch. LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg: „Unsere Volksinitiative Jagdrecht hatten wir schon im Oktober 2016 mit der Übergabe der erforderlichen Unterschriften an die Landtagspräsidentin erfolgreich abgeschlossen. Danach lag es in der Hand des Landtages, die dringend notwendigen jagdrechtlichen Änderungen vorzunehmen. Mit den Beschwichtigungen der amtierenden Landesregierung, notwendige Korrekturen auch künftig noch vornehmen zu können, geben wir uns nicht zufrieden. Wir nehmen den Forderungskatalog der Volksinitiative nach der Landtagswahl am 14. Mai mit in die nächste Legislaturperiode!“
Enttäuschend sei die Missachtung des ländlichen Raums und der fehlende Respekt angesichts der weit über 30 000 Demonstranten vor der Gesetzesverabschiedung und der größten Volksinitiative Nordrhein-Westfalens. Müller-Schallenberg: „Die jetzige Regierung macht erst ein neues Landesjagdgesetz und kündigt dann an, mit Monitorings und Evaluationen überhaupt den Änderungsbedarf auszuloten. Das ist absurd und richtet sich gegen die hauptbetroffenen Jäger und Jagdrechtsinhaber.“
Die einzelnen Forderungen der „Volksinitiative für ein ideologiefreies, praxisgerechtes Jagdrecht in NRW“:
· Ausdehnung der Hegepflicht und des Aneignungsrechtes durch Wiederherstellung des jagdrechtlichen Tierartenkatalogs auf alle heimischen Tierarten im Sinne von § 2 Abs. 1 BJG
· Angemessene Jagdzeiten auf nicht im Bestand bedrohte Wildarten
· Erleichterung von Schonzeitaufhebungen zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden
· Sicherstellung einer flächendeckenden Bejagungsmöglichkeit, Jagdbeschränkungen und Jagdverbote (auch in Schutzgebieten) müssen die Ausnahme bleiben
· Stärkung des Jagdschutzes
· Verbesserung des Wildschutzes und des Schutzes von Bodenbrütern durch praxisgerechte Regelungen zur Fang- und Baujagd sowie zur Prädatorenbejagung
· Wiedereinführung praxis- und tierschutzgerechter Regelungen zum Füttern und Kirren von Wild
· Tierschutzgerechte Regelungen zur Ausbildung von Jagdhunden, die sich am Einsatz der Hunde in der Jagdpraxis orientieren
· Wirksamer rechtlicher Schutz aller jagdlichen Einrichtungen vor widerrechtlicher Benutzung und vor Beschädigung
· Stärkung der an demokratischen Grundsätzen ausgerichteten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Jagdrechtsinhaber und Jäger bei jagdbehördlichen Entscheidungen
· Unverzügliche Abschaffung der Jagdabgabepflicht für alle Jagdscheininhaber
· Strikte Trennung der Rechtskreise Jagdrecht und Naturschutzrecht, unter anderem durch Aufnahme einer umfassenden Unberührtheitsklausel im Landesnaturschutzgesetz