Waffengesetz wurde im Bundestag und Bundesrat beraten
Der Bundesrat hat am 10.März eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Waffengesetzes abgegeben.
Nachstehende Pressemeldung und weitere Infos des Deutschen Jagdverbandes hierzu unter: https://www.jagdverband.de/content/bundestag-und-bundesrat-beraten-%C3%BCber-waffengesetz
Unter anderem befürwortet die Länderkammer einen besseren Bestandsschutz für Waffenschränke. Zeitgleich hat der Bundestag über das Gesetz debattiert und den vorliegenden Entwurf in die Ausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen. Einen Grünen-Antrag zur weiteren Verschärfung haben die Abgeordneten mehrheitlich abgelehnt.
- März 2017 (djv) Berlin
Der Bundesrat hat heute zu der geplanten Änderung des Waffengesetzes Stellung genommen. Mit dem Entwurf, den die Bundesregierung Ende Januar 2017 beschlossen hat, sollen unter anderem neue Bestimmungen für die Waffenaufbewahrung erlassen werden. Der Bundesrat schlägt hierzu unter anderem eine Ergänzung des Bestandsschutzes für Waffenschränke vor, die der bisherigen Norm entsprechen. Der DJV begrüßt diese Entscheidung, mit der eine seiner Forderungen umgesetzt wird.
Bundesrat sieht illegale Waffen als Hauptproblem
Darüber hinaus fordert der Bundesrat, dass künftig schon das illegale Anbieten einer Waffe eine Straftat ist und erkennt ausdrücklich an, dass das Hauptproblem im Zusammenhang mit Straftaten illegale Waffen sind. Dort und nicht beim legalen Waffenbesitz müssten Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung ansetzen. Der DJV begrüßt diese Position. Bereits Ende 2016 formulierte der Sachverständige von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bei einer Anhörung im Bundestag: Schusswaffen, die für Straftaten einschließlich Terrorismus verwendet würden, gelangten kaum über legale Wege in den Besitz der Täter. Dementsprechend müsse mehr Personal für die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels eingestellt werden.
Verbot militärisch aussehender Halbautomaten abgelehnt
Abgelehnt hat der Bundesrat heute ein Ansinnen Bremens, ein Verbot militärisch aussehender halbautomatischer Waffen auszusprechen. Dieses Vorhaben hat der DJV bereits vor Monaten als Augenwischerei abgelehnt. Eine entsprechende Vorschrift gab es übrigens im Waffengesetz schon einmal – sie wurde allerdings bereits 2002 unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf Anregung von Strafverfolgungsbehörden gestrichen. Begründung damals: nicht nachvollziehbar und mit Blick auf Straftaten irrelevant.
DJV benennt kritische Punkte
Kritisch sieht der DJV die erneute Bundesratsforderung nach einer verpflichtenden Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden. Bereits im Vorfeld haben DJV und weitere, im Forum Waffenrecht (FWR) zusammengeschlossene, Verbände dies abgelehnt. Auch die Bundesregierung hatte den Vorschlag in ihrer Stellungnahme kritisiert. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht – neben einigen sinnvollen Regelungen, Verwaltungsvereinfachungen und Bereinigungen – auch eine Anpassung an neuere Normen und eine Anhebung der Aufbewahrungsstandards für Waffen vor. Vor allem diesen Punkt haben DJV und FWR bereits in der Verbändeanhörung Ende 2016 kritisiert: Eine deutliche Anhebung der schon jetzt hohen Aufbewahrungsstandards sei nicht nötig und angesichts des damit verbundenen Aufwands unverhältnismäßig. Keine Bedenken bestünden dagegen gegen eine Ersetzung der geltenden Standards durch die aktuellen Sicherheitsstufen S1 und S2 nach EN 14450.
Erste Lesung im Bundestag
Parallel zum Bundesrat hat sich heute der Bundestag mit der geplanten Änderung des Waffengesetzes in erster Lesung beschäftigt. Nun werden die zuständigen Ausschüsse darüber beraten, bevor das Plenum in einigen Wochen oder Monaten abschließend beraten soll. Mehrere Abgeordnete haben in der heutigen Debatte noch Änderungsbedarf angemeldet. So forderten die Abgeordneten Oswin Veith (CDU) und Michael Frieser (CSU) Nachbesserungen beim Bestandsschutz für Waffenschränke zugunsten legaler Waffenbesitzer. Die Abgeordnete Gabriele Fograscher (SPD) betonte einerseits, dass weitere Verschärfungen kein Mehr an Sicherheit bringen würden und verwies darauf, dass nach Zahlen des Bundeskriminalamtes die Anzahl der Straftaten mit Waffen kontinuierlich zurückgehe. Andererseits sprach sie sich für eine zusätzliche Regelabfrage beim Verfassungsschutz für die Zuverlässigkeitsprüfung aus.
Die Grünen fordern weitere Verschärfung
Der Bundestag hat sich heute außerdem mit einem Antrag von Bündnis90/Die Grünen zur weiteren Verschärfung des Waffengesetzes befasst und mehrheitlich abgelehnt. Bereits bei einer öffentlichen Anhörung Ende 2016 hat die überwiegende Zahl der geladenen Experten den Entwurf kritisiert. Einige Forderungen aus dem Antrag bezeichnete die SPD-Abgeordnete Fograscher als „Placebo“ und wies darauf hin, dass kein Zusammenhang zwischen den terroristischen Anschlägen der letzten Zeit und dem geltenden Waffenrecht bestehe. Die Linken-Abgeordnete Martina Renner zeigte durch ihre Äußerung, wie wenig Sachverstand in der Debatte teilweise vorherrschte: Sie bezeichnete Repetierwaffen als Halbautomaten und bezog sich dabei auf den Amoklauf in Erfurt. Einen mit dem jetzt abgelehnten Antrag teilweise übereinstimmenden Antrag haben die Grünen in dieser Woche erneut eingebracht. Dieser wird nun ebenfalls im Innenausschuss behandelt.
DJV: Mehr gegen den illegalen Waffenhandel tun
DJV und die im FWR vertretenen Verbände repräsentieren etwa 2,5 Millionen legale Waffenbesitzer. Sie lehnen Verschärfungen des geltenden Rechts ab, weil damit die öffentliche Sicherheit keineswegs verbessert werden kann. Das Bundeslagebild Waffenkriminalität 2015 zeigt bereits deutlich: Nur 0,1 Prozent aller Straftaten wurden mit Schusswaffen verübt. „Sowohl im Vergleich zum Vorjahr als auch in der Langzeitbetrachtung waren die erfassten Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen in Deutschland rückläufig“, so ein Fazit des Berichts. „Legale Waffenbesitzer mit immer neuen Auflagen zu überziehen ist natürlich einfacher, als illegalen Waffenhandel einzudämmen“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Es müsse mehr Energie in die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels gelegt werden. Die Schusswaffe für die schreckliche Bluttat Mitte Juli 2016 in München stammte nachweislich aus dem sogenannten Darknet, einem illegalen Teil des Internets, der von Behörden derzeit nur mangelhaft kontrolliert werden kann. Selbst Heranwachsende sind heute in der Lage, in einer digital vernetzten Welt immer leichter an illegale Waffen zu gelangen.